Erbschaftsteuer
|
Wichtiges
Erbschaft, Schenkung & Nachfolge
Wir begleiten Sie steuerlich kompetent und zuverlässig
Ob Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung –
die steuerlichen Folgen sind oft komplex.
Freibeträge, Steuerklassen und Bewertungsregeln entscheiden über die Höhe der Steuerlast – und bieten zugleich viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen.Wir beraten Sie sowohl bei der vorausschauenden Nachfolgeplanung als auch bei der Abwicklung eines Erbfalls.
Unser Ziel: Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten und alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig umzusetzen.
Unser Ziel: Ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten und alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig umzusetzen.
- langjährige Erfahrung
- Spezialisierung Erbschaftsteuerrecht
- Steuerberater + Rechtsanwalt im Team
- persönliche und kompetente Beratung
Unsere Leistungen im Überblick
Steuern sparen zu Lebzeiten
- Nutzung persönlicher Freibeträge durch Schenkungen
- Gelegenheitsschenkungen und vorweggenommene Erbfolge
- steueroptimierte Gestaltung von Nachfolgeplänen
Steuern optimieren im Erbfall
- Steuervergünstigungen beim Familienheim und Immobilien
- optimale Bewertung von Immobilien (Vergleichs-, Ertrags-, Sachwertverfahren)
- Pflichtteile und Erbausschlagungen prüfen
- Betriebsvermögen: Behaltensfristen, Lohnsummen, Sonderregelungen
Unsere Unterstützung
- Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
- Beantragung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Kommunikation mit Finanzamt und Nachlassgericht
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Vertretung in Einspruchs- und Klageverfahren
Erbschaftsteuer
|
Wichtiges
Wichtige Punkte
Die Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt
Als Erbe oder Beschenkter müssen Sie dem Finanzamt eine Erbschaft oder Schenkung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis schriftlich anzeigen (§ 30 ErbStG).
Die Anzeigepflicht entfällt, wenn das Finanzamt bereits aus anderen Quellen über den Erwerb informiert ist – etwa durch das Nachlassgericht. Auch beisteuerfreien Gelegenheitsgeschenken ist eine Anzeige in der Regel nicht erforderlich.
In Zweifelsfällen empfehlen wir dennoch eine freiwillige Anzeige: Sie setzt die Festsetzungsverjährung in Gang und beugt dem Risiko einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung wirksam vor.
Die Abgabefrist für die Erbschaftsteuererklärung
Eine Pflicht zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung besteht erst auf Aufforderung des Finanzamts.Die Frist beträgt mindestens einen Monat; häufig ist eine Verlängerung erforderlich, um Unterlagen zusammenzustellen und Werte zu ermitteln.Selbstverständlich beantragen und überwachen wir Fristverlängerungen für Sie.
Bei mehreren Erben empfehlen wir, eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Das spart Kosten und sorgt für einheitliche Angaben gegenüber dem Finanzamt. Auf Wunsch stimmen wir uns gerne mit den Steuerberatern weiterer Beteiligter ab.
Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuererklärung
Auch nach Eintritt des Erbfalls bestehen häufig Gestaltungsspielräume. Diese besprechen wir zu Beginn unserer Tätigkeit persönlich mit Ihnen.
Wichtige Einflussfaktoren sind etwa:
- die richtige Anwendung von Freibeträgen und Verschonungsregelungen,
- die Wahl des Bewertungsverfahrens bei Immobilien,
- die Möglichkeit von Gutachten zur Minderung des Steuerwerts,
- sowie Optionen wie Pflichtteilsregelungen oder Erbausschlagungen, um unvorteilhafte Testamente zu korrigieren.
SIMON & KOLLEGEN verbindet steuerliche und rechtliche Kompetenz.
Durch die Kombination aus Steuerberatung und juristischer Expertise begleiten wir unsere Mandanten bei komplexen Nachlassgestaltungen ganzheitlich und praxisnah – in enger Zusammenarbeit mit Immobiliensachverständigen und Fachanwälten für Erbrecht.
Die persönlichen Freibeträge und Steuersätze
Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser (bzw. Schenker) und dem Erben (bzw. Beschenkten) ab. Hierzu die persönlichen Freibeträge im Überblick:
- Ehegatte und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
- Eltern, Großeltern (bei Erbschaften): 100.000 €
- Übrige Angehörige (z. B. Geschwister, Neffen, Schwiegereltern): 20.000 €
- Nicht verwandte Personen: 20.000 €
Erbschaften und Schenkungen bleiben im Rahmen dieser Freibeträge steuerfrei.
Die Steuersätze liegen – je nach Verwandtschaftsgrad – zwischen 7 % und 50 %.
Die Steuersätze liegen – je nach Verwandtschaftsgrad – zwischen 7 % und 50 %.
Auch die Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Nahe Angehörige wie Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder zahlen je nach Höhe der Schenkung oder Erbschaft zwischen 7 und 30 Prozent Erbschaftsteuer (bzw. Schenkungsteuer). Bei nicht verwandten Personen sind dies hingegen zwischen 30 und 50 Prozent.
Die Kosten einer Erbschaftsteuererklärung bzw. einer Schenkungsteuererklärung
Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Wert des übertragenen Vermögens ab.
Bei Nachlässen bis etwa 500.000 € beginnen die Kosten in der Regel bei ca. 1.500 € zzgl. MwSt.
Bei Nachlässen bis etwa 500.000 € beginnen die Kosten in der Regel bei ca. 1.500 € zzgl. MwSt.
Transparenz ist für uns selbstverständlich:
Alle Honorare und Leistungen im Bereich Nachlassangelegenheiten finden Sie detailliert in unserem in unserem Dienstleistungskatalog.
Alle Honorare und Leistungen im Bereich Nachlassangelegenheiten finden Sie detailliert in unserem in unserem Dienstleistungskatalog.
Vertrauen Sie unserem erfahrenen Erbschaftsteuer-Team
Seit vielen Jahren ist unsere Kanzlei schwerpunktmäßig im Bereich Erbschaftsteuer tätig. Unser Team aus Steuerberatern, einem Rechtsanwalt und Steuerfachwirten begleitet Sie mit Erfahrung und Durchsetzungskraft.
Wir übernehmen für Sie:
Wir übernehmen für Sie:
- Fristenkontrolle und Vorabberechnungen
- Erstellung der Steuererklärungen
- Prüfung und Anfechtung von Bescheiden
- Rechtsbehelfs- und Klageverfahren
- Kommunikation mit Behörden und Nachlassgericht
Unser Anspruch: Ihre steuerliche Belastung so gering wie möglich – und rechtliche Sicherheit in allen Fragen.





