18.11.2025

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Privatnutzung mehrerer Firmenfahrzeuge – Zwei Autos, doppelte Steuer

Finanzgericht Hamburg: keine Ausnahme ohne Fahrtenbuch

Wenn im Betriebsvermögen mehr als ein Pkw vorhanden ist, gilt Vorsicht bei der Privatnutzung. Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die 1%-Regelung für jedes Fahrzeug anzuwenden ist, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird – selbst wenn eine Person unmöglich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig nutzen kann.

Im Streitfall hatte eine Personengesellschaft zwei Dienstwagen im Betriebsvermögen, jedoch nur einen Privatanteil erklärt. Das Finanzamt unterstellte, dass auch das zweite Fahrzeug privat genutzt wurde, und erhöhte den Gewinn entsprechend. Das Gericht bestätigte: Ohne Nachweis, welches Auto ausschließlich betrieblich genutzt wird, darf das Finanzamt für jedes Fahrzeug eine Privatnutzung ansetzen.

Beachten Sie: Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch ist der einzige Weg, um die pauschale Besteuerung zu vermeiden. Die Richter betonten, dass allein die theoretische Unmöglichkeit paralleler Nutzung nicht genügt – entscheidend ist der konkrete Nutzungsnachweis. Unternehmen sollten deshalb intern klar regeln, wer welche Fahrzeuge wann nutzen darf.