18.11.2025
Unternehmen
Digitalisierung & Zukunft. Neue Wege, neue Chancen.
WIE NEUE TECHNOLOGIEN DEN UNTERNEHMENSALLTAG VERÄNDERN
GoBD & digitale Buchführung – Neue Anforderungen
Seit dem 14. Juli 2025 gelten die überarbeiteten GoBD-Regeln – also die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in digitaler Form.
Die Neufassung berücksichtigt die E-Rechnungspflicht und legt noch mehr Gewicht auf Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit und Datenzugriff.
Was sich geändert hat
Neu ist vor allem:
- Nur der strukturierte Datenteil einer E-Rechnung (z. B. XML) muss archiviert werden; der PDF-Anhang ist verzichtbar, sofern er keine zusätzlichen steuerlich relevanten Informationen enthält.
- Elektronische Geschäftsbriefe und Belege müssen im Originalformat aufbewahrt werden; eine spätere Umwandlung ist nur eingeschränkt zulässig.
- Das Zugriffsrecht der Finanzämter wurde erweitert: Prüfer dürfen verlangen, dass steuerrelevante Daten elektronisch auswertbar bereitgestellt werden – auch über beauftragte Dienstleister.
Was jetzt wichtig ist
Unternehmen sollten prüfen,
- ob ihr Buchführungs- oder ERP-System Daten unveränderbar speichert,
- ob eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation vorhanden ist,
- und ob ein elektronischer Prüferzugriff (z. B. per IDEA-Datei) möglich ist.
In Kombination mit der neuen E-Rechnungspflicht sind eine saubere Ablage und klare Prozesse wichtiger denn je.
Unser Hinweis: Fehlt eine aktuelle GoBD-Dokumentation, kann das bei Betriebsprüfungen zu formellen Beanstandungen führen – selbst bei inhaltlich korrekter Buchführung.
Wir empfehlen, Ihre digitalen Abläufe mindestens einmal jährlich gemeinsam mit uns zu überprüfen und Prozessänderungen laufend zu dokumentieren.
Digitale Ordnung ist kein Selbstzweck – sie ist die Basis für eine rechtssichere und effiziente Buchführung.





